Legasthenie (LRS)

Diagnostik und Therapie

Lesen und Schreiben sind wichtige Bestandteile des Schulerfolges. In nahezu allen Schulfächern sind zunehmend geübtes Textverständnis und schriftliches Arbeiten gefordert.

Schwierigkeiten im Umgang mit der Schriftsprache und auch eine Lese-/Rechtschreibschwäche (auch Legasthenie, LRS oder Lese-Rechtschreib-Störung) zeigen sich bereits in der Grundschule häufig durch einige der folgenden Merkmale:

Schreiben:

  • mal sind Wörter richtig geschrieben, dann wieder falsch
  • beim Diktat Zuhause gibt es eher weniger Fehler
  • es scheint beim Schreiben an Konzentration zu mangeln
  • knifflig sind z. B. Wörter mit »ie«, »h«, »qu«, Dopplungen
  • es werden d/t, e/ä, k/ck verwechselt
  • unklares Schriftbild
  • vermehrtes Üben bringt keinen dauerhaften Erfolg
  • “schwierige” Lernwörter sind im Diktat mitunter richtig und
  • scheinbar “leichte”, früher gelernte Wörter, sind falsch

Lesen:

  • Geschichten werden lieber gehört als selbst gelesen
  • das Lesen ist stockend
  • das Textverständnis fällt schwer
  • Bücher werden angefangen, bleiben liegen und
  • einige Bücher sind gleichzeitig angelesen
  • wenn, werden lieber Bücher mit (vielen) Bildern in die Hand genommen

Mit wiederkehrenden Misserfolgen sinken oft Selbstvertrauen und Motivation.

Diagnostik und Therapie

  • Rechtschreibtest
  • Leseverständnistest

Individuelle Hilfe setzt an, wo das Problem entsteht. Das ergibt sich im diagnostischen Gespräch und durch entsprechende Diagnostik mit anerkannten Tests.

Da in der Regel die Verarbeitung von Wörtern nicht effektiv ist, vermittelt die Lerntherapie in meiner Praxis effiziente Strategien der Wahrnehmung und Speicherung von Wörtern.

Termine werden zu Beginn (ca. 3 Monate) einmal wöchentlich vereinbart, im weiteren Verlauf je nach Bedarf zwei, später ein Mal im Monat, da kurze Übungseinheiten dann auch Zuhause durchgeführt werden können.

Darüber hinaus kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, begleitend zur Lerntherapie besondere schulische Fördermaßnahmen und Leistungsfeststellung (gemäß “LRS-Erlass”) mit der Schule zu vereinbaren. Hierfür halte ich ggf. Diagnose und Empfehlung berichtlich fest.


Interview mit der Zeitschrift »Eltern«